Wasserwirtschaft
Die Grundwasserbenutzung ist im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und den entsprechenden Landesgesetzen geregelt. Grundwasser ist bei Verwendung für den häuslichen Gebrauch eine grundeigene, bei höheren Entnahmen eine bergfreie, d. h. nicht an ein Grundstück gebundene Ressource. Die Nutzung von Grundwasser darf weder die Qualitäten nachhaltig beeinflussen, noch dürfen Rechte Dritter, z.B. durch Grundwasserabsenkungen eingeschränkt werden.
Wir führen folgende Leistungen durch:
- Erstellen wasserrechtlicher Anzeigen (Bohrung, Brunnen- und Quellenausbau)
- Erstellen wasserrechtlicher Entnahmeanträge einschließlich Abschätzung der möglichen Aiuswirkungen
- Erstellen bergrechtlicher Anträge bei besonderen Nutzungen (Bohrtiefen > 100 m)
- Erarbeiten der Abgrenzung von Einzugsgebieten gem. länderspezifischer Einzugsgebieteverordnung (Richtlinie (EU) 2020/2184)
- Erstellen von Unterlagen zur amtlichen Festsetzung von Wasserschutzgebieten gem. DVGW W 101 und länderspezifischer Ricjhtlinien
- Erstellen von Beweissicherungskonzepten für den Gewässerschutz bei Baumaßnahmen, Überwachungsmaßnahmen als Gewässerschutzbeauftragte