Trinkwassereinzugsgebieteverordnung
12.12.2024 Unser Büro unterstützt die Kommunen fristgerecht bei der Umsetzen der neuen Verordnung.
Bereits im Dezember 2020 wurde die Trinkwasserrichtlinie der EU 2020/2184 (TW-RL) veröffentlicht. Danach sind von den Betreibern von Brunnen und Quellen für Trinkwasserzwecke Risikobewertungen innerhalb des Einzugsgebietes der Wasserfassungen vorzunehmen. Mögliche Gefährdungen der genutzten Trinkwasserressourcen sollen identifiziert und präventive Maßnahmen ergriffen werden. Insbesondere die Verursacher von Gefährdungen sollen stärker eingebunden werden. Zur Beurteilung ist auf vorhandene Erkenntnisse und Überwachungsergebnisse zurückzugreifen, die für das Einzugsgebiet als repräsentativ gelten.
Die Umsetzung der TW-RL in nationales Recht erfolgte neben der Novellierung der Trinkwasserverordnung durch die am 12.12.2023 in Kraft getretene Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebieteverordnung TrinkwEGV). Danach müssen die Betreiber von Trinkwasserfassungen bis 12.11.2025 das Einzugsgebiet bestimmen, eine Dokumentation über die Gefährdungen innerhalb des Einzugsgebietes erstellen und eine Risikoabschätzung vornehmen. Darauf aufbauend wird eine zielgerichtete Untersuchung des Wassers veranlasst, damit Risiken vorgebeugt und entgegen gewirkt werden kann. Das Risikomangement durch die zuständige Behörde ist erstmals bis 12.05.2027 durchzuführen und an übergeordnete Stellen zu berichten. Mit den Erkenntnissen werden weiterführende Untersuchungsprogramme entwickelt und durchgeführt und nach einem sechsjährigen Zeitraum werden die Ergebnisse neu bewertet.
Unser Büro erstellt seit über 30 Jahren wasserrechtliche Anträge sowie fachlich begründete Unterlagen zur Überprüfung und Neufestlegung von Trinkwassereinzugsgebieten und Wasserschutzgebieten. Wir bieten all unseren bestehenden Kunden eine wirtschaftliche, praktikable und zukunftsorientierte Umsetzung der TrinkwEGV. In der Regel liegen uns sehr viele Unterlagen bereits vor, so daß der Aufwand überschaubar ist. Bei Einzugsgebieten, die wir bisher nicht bearbeitet haben, bieten wir eine kostenfreie Erstsichtung der verfügbaren Unterlagen durch unsere erfahrenen Mitarbeiter. Anschließend können wir ein fundiertes Angebot zur Umsetzung der Anforderungen gemäß TrinkwEGV erstellen.
Rufen Sie uns einfach an oder schicken uns gleich aussagekräftige Unterlagen wie z. B. Plan des Wasserschutzgebietes, Wasserrechtsbescheid, Ausbauunterlagen der Trinkwasserfassung, eine aktuelle Vollanalyse des Rohwassers, quantitative Betriebsdaten (Wasserspiegel, Schüttung usw.) und wir melden uns umgehend bei Ihnen.